Ausbildungsdauer
Der Ausbildungslehrgang ist mit einer Dauer von insgesamt mindestens zehn und höchstens zwölf Tagen durchzuführen.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Ausbildungsdauer
Der Ausbildungslehrgang ist mit einer Dauer von insgesamt mindestens zehn und höchstens zwölf Tagen durchzuführen.