Entfall von Zulassungsvoraussetzungen
Bei staatlich geprüften Schilehrwarten, Diplomsportlehrern, Absolventen des Universitätsstudiums der Leibeserziehung mit der Note “Sehr gut” und Schitrainern-Alpin ab der Qualifikation C kann der Ausbildungsteil “Schilehrer-Lehrgang I” erlassen werden. Bei staatlich geprüften Bergführern entfällt der Alpinkurs.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben
