Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Entfall von Zulassungsvoraussetzungen

Bei staatlich geprüften Schilehrwarten, Diplomsportlehrern, Absolventen des Universitätsstudiums der Leibeserziehung mit der Note “Sehr gut” und Schitrainern-Alpin ab der Qualifikation C kann der Ausbildungsteil “Schilehrer-Lehrgang I” erlassen werden. Bei staatlich geprüften Bergführern entfällt der Alpinkurs.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben