Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bericht an den Nationalrat

. Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur hat in dem gemäß § 49 des Bundesbahngesetzes alljährlich dem Nationalrat vorzulegenden Bericht über die von ihm bestellten gemeinwirtschaftlichen Leistungen und die eingetretenen Veränderungen auch über die gemeinwirtschaftlichen Leistungen nach und 10 zu berichten.