Bericht an den Nationalrat
. Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur hat in dem gemäß § 49 des Bundesbahngesetzes alljährlich dem Nationalrat vorzulegenden Bericht über die von ihm bestellten gemeinwirtschaftlichen Leistungen und die eingetretenen Veränderungen auch über die gemeinwirtschaftlichen Leistungen nach und 10 zu berichten.
