4. Schiffsbrief
(1) Für den Schiffsbrief dient Anlage 6 (Anm.: Anlage nicht darstellbar) als Muster.
(2) Im übrigen gelten die , 45 bis 47 entsprechend.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
4. Schiffsbrief
(1) Für den Schiffsbrief dient Anlage 6 (Anm.: Anlage nicht darstellbar) als Muster.
(2) Im übrigen gelten die , 45 bis 47 entsprechend.