Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abteilung III: Schiffshypotheken, Nießbrauch

Für Eintragungen in der dritten Abteilung gelten die Vorschriften des entsprechend, soweit sie die Schiffshypothek, das Arrestpfandrecht und den Nießbrauch betreffen.