Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Antrag auf Änderung des Namens eines in das Seeschiffsregister eingetragenen Schiffs ist bei dem Registergericht einzureichen, das ihn mit einem begutachtenden Bericht dem (Anm.: gegenstandslos) unmittelbar vorlegt.