Ergeben die Gründe der Beschwerdeentscheidung zwar eine Gesetzesverletzung, ist die Entscheidung aber in ihrem Ergebnis aus anderen Gründen richtig, so ist die weitere Beschwerde zurückzuweisen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Ergeben die Gründe der Beschwerdeentscheidung zwar eine Gesetzesverletzung, ist die Entscheidung aber in ihrem Ergebnis aus anderen Gründen richtig, so ist die weitere Beschwerde zurückzuweisen.