In den Fällen, in denen nach gesetzlicher Vorschrift eine Behörde befugt ist, das Registergericht um eine Eintragung zu ersuchen, erfolgt die Eintragung auf Grund des Ersuchens der Behörde; Satz 2, 3 gilt sinngemäß.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
In den Fällen, in denen nach gesetzlicher Vorschrift eine Behörde befugt ist, das Registergericht um eine Eintragung zu ersuchen, erfolgt die Eintragung auf Grund des Ersuchens der Behörde; Satz 2, 3 gilt sinngemäß.