Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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In den Fällen, in denen nach gesetzlicher Vorschrift eine Behörde befugt ist, das Registergericht um eine Eintragung zu ersuchen, erfolgt die Eintragung auf Grund des Ersuchens der Behörde; Satz 2, 3 gilt sinngemäß.