In Eintragungsbewilligungen und Eintragungsanträgen sind einzutragende Geldbeträge in Reichswährung anzugeben.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
In Eintragungsbewilligungen und Eintragungsanträgen sind einzutragende Geldbeträge in Reichswährung anzugeben.