Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Voraussetzungen

. (1) Voraussetzungen für eine Eichung sind, daß

1. ein Antrag gestellt wird;

2. das Fahrzeug unbeladen und ohne losen Ballast bereitgestellt wird und die Verbrauchsstoffe und Vorräte auf ein vertretbares Mindestmaß () begrenzt sind;

3. das Fahrzeug vollständig ausgerüstet und eingerichtet ist;

4. das Fahrzeug in ruhigem und strömungsfreiem Wasser liegt und mit einem geeigneten Fahrzeug oder Schwimmkörper umfahren werden kann.