Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Nachprüfung von Eichungen

. Ergibt die Überprüfung, daß eine Angabe im Eichschein auf einer fehlerhaften Messung oder Berechnung beruht, sodaß die in angegebenen Fehlergrenzen nicht eingehalten werden, ist die Eichung zu wiederholen.