Anbringen von Schifffahrtszeichen
Die sich aus den und 4 ergebenden Verbote sind durch Schifffahrtszeichen im Sinn des § 25 SchFG entsprechend der Anlage 4 der Seen- und Fluss-Verkehrsordnung kundzumachen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Anbringen von Schifffahrtszeichen
Die sich aus den und 4 ergebenden Verbote sind durch Schifffahrtszeichen im Sinn des § 25 SchFG entsprechend der Anlage 4 der Seen- und Fluss-Verkehrsordnung kundzumachen.