Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Anbringen von Schifffahrtszeichen

Die sich aus den und 4 ergebenden Verbote sind durch Schifffahrtszeichen gemäß entsprechend der Anlage 4 SFVO kundzumachen.