Anbringen von Schifffahrtszeichen
Die sich aus den und 4 ergebenden Verbote sind durch Schifffahrtszeichen gemäß § 25 SchFG entsprechend der Anlage 4 SFVO kundzumachen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Anbringen von Schifffahrtszeichen
Die sich aus den und 4 ergebenden Verbote sind durch Schifffahrtszeichen gemäß § 25 SchFG entsprechend der Anlage 4 SFVO kundzumachen.