Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Immunität von Schiffen, die im Staatsdienst ausschließlich für andere als Handelszwecke genutzt werden

Einem Staat gehörende oder von ihm eingesetzte Schiffe, die im Staatsdienst ausschließlich für andere als Handelszwecke genutzt werden, genießen auf Hoher See vollständige Immunität von der Hoheitsgewalt jedes anderen als des Flaggenstaats.