Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Flußmündungen

Mündet ein Fluß unmittelbar ins Meer, so ist die Basislinie eine Gerade, die quer über die Mündung des Flusses zwischen den Punkten gezogen wird, die auf der Niedrigwasserlinie seiner Ufer liegen.