Künstliche Inseln, Anlagen und Bauwerke auf dem Festlandsockel
gilt sinngemäß für künstliche Inseln, Anlagen und Bauwerke auf dem Festlandsockel.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Künstliche Inseln, Anlagen und Bauwerke auf dem Festlandsockel
gilt sinngemäß für künstliche Inseln, Anlagen und Bauwerke auf dem Festlandsockel.