Pflichten der Schiffe und Luftfahrzeuge während ihrer Durchfahrt, Forschungs- und Vermessungsarbeiten, Pflichten des Archipelstaats und Gesetze und sonstige Vorschriften des Archipelstaats zur Durchfahrt auf Archipelschiffahrtswegen
Die , 40, 42 und 44 gelten sinngemäß für die Durchfahrt auf Archipelschiffahrtswegen.
