Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Pflichten der Schiffe und Luftfahrzeuge während ihrer Durchfahrt, Forschungs- und Vermessungsarbeiten, Pflichten des Archipelstaats und Gesetze und sonstige Vorschriften des Archipelstaats zur Durchfahrt auf Archipelschiffahrtswegen

Die , 40, 42 und 44 gelten sinngemäß für die Durchfahrt auf Archipelschiffahrtswegen.