Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Forschungs- und Vermessungsarbeiten

Während der Transitdurchfahrt dürfen fremde Schiffe, einschließlich solcher für wissenschaftliche Meeresforschung oder hydrographische Vermessung, ohne vorherige Genehmigung der Meerengenanliegerstaaten keine Forschungs- oder Vermessungsarbeiten durchführen.