Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verantwortlichkeit und Haftung für Schäden

Die Bestimmungen dieses Übereinkommens über die Verantwortlichkeit und Haftung für Schäden berühren nicht die Anwendung geltender Regeln und die Entwicklung weiterer Regeln über die völkerrechtliche Verantwortlichkeit und Haftung.