Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Erschöpfung der innerstaatlichen Rechtsmittel

Eine Streitigkeit zwischen Vertragsstaaten über die Auslegung oder Anwendung dieses Übereinkommens kann den in diesem Abschnitt vorgesehenen Verfahren nur dann unterworfen werden, wenn die innerstaatlichen Rechtsmittel entsprechend den Erfordernissen des Völkerrechts erschöpft sind.