Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schutz berechtigter Interessen

Die Staaten nehmen bei der Förderung der Zusammenarbeit nach gebührend Rücksicht auf alle berechtigten Interessen, insbesondere auf die Rechte und Pflichten der Inhaber, Lieferer und Empfänger von Meerestechnologie.