ABSCHNITT 5. BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN UND GUTACHTEN
Kammer für Meeresbodenstreitigkeiten des Internationalen Seegerichtshofs
Die Bildung der Kammer für Meeresbodenstreitigkeiten und die Art der Wahrnehmung ihrer Zuständigkeit sind in diesem Abschnitt, in Teil XV und in Anlage VI geregelt.
