Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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UNTERABSCHNITT G. RECHTSSTELLUNG, VORRECHTE UND IMMUNITÄTEN

Rechtsstellung

Die Behörde besitzt Völkerrechtspersönlichkeit sowie die Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben und zur Verwirklichung ihrer Ziele erforderlich ist.