ABSCHNITT 3. FRIEDLICHE DURCHFAHRT IM KÜSTENMEER
UNTERABSCHNITT A. REGELN FÜR ALLE SCHIFFE
Recht der friedlichen Durchfahrt
Vorbehaltlich dieses Übereinkommens genießen die Schiffe aller Staaten, ob Küsten- oder Binnenstaaten, das Recht der friedlichen Durchfahrt durch das Küstenmeer.
