Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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ABSCHNITT 3. FRIEDLICHE DURCHFAHRT IM KÜSTENMEER

UNTERABSCHNITT A. REGELN FÜR ALLE SCHIFFE

Recht der friedlichen Durchfahrt

Vorbehaltlich dieses Übereinkommens genießen die Schiffe aller Staaten, ob Küsten- oder Binnenstaaten, das Recht der friedlichen Durchfahrt durch das Küstenmeer.