Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Freizonen und andere Zollerleichterungen

Zur Erleichterung des Transitverkehrs können in den Ein- und Ausgangshäfen der Transitstaaten durch Vereinbarung zwischen diesen und den Binnenstaaten Freizonen oder andere Zollerleichterungen vorgesehen werden.