Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Unterzeichnung

Dieses Übereinkommen liegt nach seiner Annahme zwölf Monate am Sitz der Vereinten Nationen zur Unterzeichnung durch die in Artikel 305 Absatz 1 Buchstaben a, c, d, e und f des Seerechtsübereinkommens genannten Staaten und Rechtsträger auf.

Beachte: Das Übereinkommen wird gemäß seinem seit 16. November 1994 angewendet.