Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anerkennung der Meßbriefe

Meßbriefe, die im Namen einer Vertragsregierung nach diesem Übereinkommen ausgestellt sind, werden von den anderen Vertragsregierungen anerkannt; sie messen ihnen für alle in dem Übereinkommen berücksichtigten Zwecke die gleiche Gültigkeit bei wie den von ihnen selbst ausgestellten Meßbriefen.