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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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In Übereinstimmung mit den multilateralen internationalen Vereinbarungen ist der Transit von Gütern Österreich-Triest-Übersee frei. Dieser Transit erfolgt ohne Diskriminierung und ohne Einhebung von Zöllen, Steuern oder Abgaben, mit Ausnahme derjenigen Abgaben, die für Dienstleistungen eingehoben werden.