Aufenthalt im Bereich von Schlepp- oder Kupplungsseilen
. Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmer sich nur soweit erforderlich im Bereich von Schlepp- oder Kupplungsseilen oder ähnlichen Gefahrenstellen aufhalten.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Aufenthalt im Bereich von Schlepp- oder Kupplungsseilen
. Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmer sich nur soweit erforderlich im Bereich von Schlepp- oder Kupplungsseilen oder ähnlichen Gefahrenstellen aufhalten.