Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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5. Abschnitt

Schlussbestimmungen

Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft

. Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien der Europäischen Union in österreichisches Recht umgesetzt:

1. Richtlinie 2014/90/EU über Schiffsausrüstung und zur Aufhebung der Richtlinie 96/98/EG des Rates, ABl. Nr. L 257 vom 28.8.2014 S 146,

2. Delegierte Richtlinie (EU) 2021/1206 zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 2014/90/EU über Schiffsausrüstung hinsichtlich der geltenden Norm für die von den Konformitätsbewertungsstellen für Schiffsausrüstung eingesetzten Labors, ABl. Nr. L 261 vom 22.7.2021 S 145.