Schutzklauselverfahren
. Ergibt ein gemäß Art. 27 der Richtlinie 2014/90/EU durchgeführtes Schutzklauselverfahren, dass eine im Zuge der Marktüberwachung getroffene Maßnahme nicht gerechtfertigt war, ist die Maßnahme zurückzunehmen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Schutzklauselverfahren
. Ergibt ein gemäß Art. 27 der Richtlinie 2014/90/EU durchgeführtes Schutzklauselverfahren, dass eine im Zuge der Marktüberwachung getroffene Maßnahme nicht gerechtfertigt war, ist die Maßnahme zurückzunehmen.