Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

. (1) Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) bis 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 204/2023 tritt mit dem auf seine Kundmachung folgenden Tag in Kraft.