Inkrafttreten
. (1) Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) bis 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 204/2023 tritt mit dem auf seine Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Inkrafttreten
. (1) Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) bis 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 204/2023 tritt mit dem auf seine Kundmachung folgenden Tag in Kraft.