Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die beiden Vertragschließenden Teile werden im Rahmen ihrer geltenden gesetzlichen Bestimmungen Maßnahmen ergreifen, um die Durchführung von Zoll-, Sanitäts- und sonstigen Vorschriften sowohl in den Häfen als auch an der Grenze soweit als möglich zu beschleunigen und zu vereinfachen.