Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dieses Protokoll ist auf die Sicherungsbeschlagnahme und die Zwangsvollstreckung betreffend jedes Binnenschiff, auch ein im Bau befindliches, gestrandetes oder gesunkenes Schiff, anzuwenden, das in einem Register einer Vertragspartei eingetragen ist.