Das Gericht kann, ohne die Sicherungsbeschlagnahme aufzuheben, die Weiterbenützung des Binnenschiffs regeln; zu diesem Zweck kann es anordnen, daß eine von ihm bestimmte Kaution oder andere Sicherheit zu leisten ist.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Das Gericht kann, ohne die Sicherungsbeschlagnahme aufzuheben, die Weiterbenützung des Binnenschiffs regeln; zu diesem Zweck kann es anordnen, daß eine von ihm bestimmte Kaution oder andere Sicherheit zu leisten ist.