Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vorbehaltlich der und 16 bestimmt die Rechtsordnung des Staates, in dem die Sicherungsbeschlagnahme bewilligt worden ist, die Fälle und die Voraussetzungen eines Widerrufs der erteilten Bewilligung sowie einer Aufhebung der Beschlagnahme.