Ist die Sicherungsbeschlagnahme für eine Forderung in bestimmter Höhe bewilligt worden, so ist der Betrag in der Bewilligung anzugeben.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Ist die Sicherungsbeschlagnahme für eine Forderung in bestimmter Höhe bewilligt worden, so ist der Betrag in der Bewilligung anzugeben.