Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die einzigen dinglichen Rechte, die an einem Binnenschiff bestehen können, sind das Eigentum, der Nießbrauch, die Hypothek und das Privileg; es steht jedoch den Vertragsparteien frei, der Sicherungsbeschlagnahme dingliche Wirkung beizulegen.