Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Nach Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Jugoslawien hat Deutschland am 26. Oktober 1999 die Mitteilung gemäß Art. 7 Abs. 1 des Zusatzprotokolls vom 26. März 1998 zum Übereinkommen über die Regelung der Schiffahrt auf der Donau vom 18. August 1948 (BGBl. III Nr. 188/1999) abgegeben. Das Zusatzprotokoll ist daher für Deutschland mit 26. Oktober 1999 in Kraft getreten.