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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. III Nr. 10/2000

Nach Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Jugoslawien hat Deutschland am 26. Oktober 1999 die Mitteilung gemäß Art. 7 Abs. 1 des Zusatzprotokolls vom 26. März 1998 zum Übereinkommen über die Regelung der Schiffahrt auf der Donau vom 18. August 1948 (BGBl. III Nr. 188/1999) abgegeben. Das Zusatzprotokoll ist daher für Deutschland mit 26. Oktober 1999 in Kraft getreten.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. III Nr. 10/2000 · Stammfassung

Fassungen ab: 13.01.2000

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. III Nr. 10/2000

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