ABSCHNITT IV
Schlußbestimmungen
Ergänzend zu den Bestimmungen dieses Vertrages gilt das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über die Schiffahrt auf dem Bodensee.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
ABSCHNITT IV
Schlußbestimmungen
Ergänzend zu den Bestimmungen dieses Vertrages gilt das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über die Schiffahrt auf dem Bodensee.