. Die Vergleichskommission tritt mangels anderweitiger Vereinbarungen der Hohen Vertragschließenden Teile an dem von ihrem Präsidenten bestimmten Orte zusammen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Vergleichskommission tritt mangels anderweitiger Vereinbarungen der Hohen Vertragschließenden Teile an dem von ihrem Präsidenten bestimmten Orte zusammen.