. Die Vergleichskommission tritt mangels abweichender Vereinbarung zwischen den Vertragsteilen an dem von ihrem Vorsitzenden bestimmten Orte zusammen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Vergleichskommission tritt mangels abweichender Vereinbarung zwischen den Vertragsteilen an dem von ihrem Vorsitzenden bestimmten Orte zusammen.