. Die vertragschließenden Teile werden der Ständigen Vergleichskommission alle zweckdienlichen Auskünfte liefern und ihr in jeder Hinsicht und soweit nur irgend möglich die Erfüllung ihrer Aufgabe erleichtern.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die vertragschließenden Teile werden der Ständigen Vergleichskommission alle zweckdienlichen Auskünfte liefern und ihr in jeder Hinsicht und soweit nur irgend möglich die Erfüllung ihrer Aufgabe erleichtern.