Amtssprache
. Die Amtssprache des Schiedsgerichtes ist deutsch. Die Parteien haben sich dieser Sprache bei allen schriftlichen Eingaben und bei mündlichen Verhandlungen zu bedienen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Amtssprache
. Die Amtssprache des Schiedsgerichtes ist deutsch. Die Parteien haben sich dieser Sprache bei allen schriftlichen Eingaben und bei mündlichen Verhandlungen zu bedienen.