Zuständigkeit bei Börsegeschäften
. Streitigkeiten aus Börsegeschäften sind durch das nach dem Gegenstande des Streites zuständige Schiedsgericht zu entscheiden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Zuständigkeit bei Börsegeschäften
. Streitigkeiten aus Börsegeschäften sind durch das nach dem Gegenstande des Streites zuständige Schiedsgericht zu entscheiden.