Bekanntmachung
. Die Namen der bestellten Schiedsrichter sind in geeigneter Form bekannt zu machen und dem Landeshauptmann von Wien mitzuteilen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Bekanntmachung
. Die Namen der bestellten Schiedsrichter sind in geeigneter Form bekannt zu machen und dem Landeshauptmann von Wien mitzuteilen.