Streitverkündigung und Nebenintervention
. Über die Beteiligung Dritter an einem Rechtsstreit (Streitverkündigung, Nebenintervention) haben die Vorschriften der ZPO sinngemäß Anwendung zu finden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Streitverkündigung und Nebenintervention
. Über die Beteiligung Dritter an einem Rechtsstreit (Streitverkündigung, Nebenintervention) haben die Vorschriften der ZPO sinngemäß Anwendung zu finden.