Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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I. Zuständigkeit

Zuständigkeit bei Börsegeschäften

. An der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien besteht ein Schiedsgericht. Streitigkeiten aus Börsegeschäften sind durch das Schiedsgericht zu entscheiden.