I. Zuständigkeit
Zuständigkeit bei Börsegeschäften
. An der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien besteht ein Schiedsgericht. Streitigkeiten aus Börsegeschäften sind durch das Schiedsgericht zu entscheiden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
I. Zuständigkeit
Zuständigkeit bei Börsegeschäften
. An der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien besteht ein Schiedsgericht. Streitigkeiten aus Börsegeschäften sind durch das Schiedsgericht zu entscheiden.