Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

4. Teil

Schifffahrtsgewerberecht

1. Hauptstück

Allgemeine Bestimmungen

Örtlicher Geltungsbereich

. Dieser Teil gilt für die im genannten Gewässer sowie im grenzüberschreitenden Verkehr für ausländische Binnengewässer auf Grund zwischenstaatlicher Abkommen.